Online ausfüllen, ausdrucken, absenden!
Verehrte Bürgerin, verehrter Bürger der Gemeinde Egesheim, wir stellen Ihnen nachstehende Formulare online zur Verfügung. Sie können die Formulare bequem von zu Hause ausfüllen und ausdrucken. Zusätzlich benötigen wir Ihre Unterschrift. Sie können jedoch auch gerne bei der Gemeindeverwaltung vorbeischauen und dort Ihre Formulare alleine oder gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin ausfüllen.
Allgemeine Formulare
- Grundsteuer Jahreszahler - Antrag/Abmeldung
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Anmeldung
- Mitteilungsblatt - Aboformular
- SEPA-Lastschriftmandat - Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Miete/Pacht, Wasser-Abwassergebühren
- SEPA-Lastschriftmandat - Kindergartenbeitrag, Kleinkindbetreuung
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
Bauwesen
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Kindergeld / Kinderzuschlag
Personalausweis- und Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ein gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass oder Kinderreisepass).
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
Ausstellung von Reisepässen
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder der alte Reisepass wenn vorhanden)
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühren:
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) 60,00 Euro (10 Jahre gültig)
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Pass 26,00 Euro (1 Jahr gültig)
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Ausstellung von Kinderreisepässen
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Gebühren:
Die Gebühr für die Beantragung 13,00 €
Die Verlängerung oder Aktualisierung 6,00 €
Schwerbehinderung
Arbeitslosengeld II - Leistungen nach SGB II
Leistungen nach SGB XII
- SGB XII - Grundantrag Gewährung von Sozialleistungen
- SGB XII - Anlage 01 Ehegatten, Lebenspartner, Unterhaltsverpflichtete
- SGB XII - Anlage 02 vorrangige Sozialleistungen
- SGB XII - Anlage 03 Einkommen und Vermögen
- SGB XII - Anlage 04 Besonderheiten
- SGB XII - Anlage 05 Kosten der Unterkunft und Heizung
- SGB XII - Merkblatt allgemein