Rathausvordrucke: Gemeinde Egesheim

Seitenbereiche

Hauptbereich

Rathausvordrucke

Online ausfüllen, ausdrucken, absenden!

Verehrte Bürgerin, verehrter Bürger der Gemeinde Egesheim, wir stellen Ihnen  nachstehende Formulare online zur Verfügung. Sie können die Formulare bequem von zu Hause ausfüllen und ausdrucken. Zusätzlich benötigen wir Ihre Unterschrift. Sie können jedoch auch gerne bei der Gemeindeverwaltung vorbeischauen und dort Ihre Formulare alleine oder gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin ausfüllen.

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Personalausweis- und Passwesen

Ausstellung von Personalausweisen

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:

 

- Ein gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass oder Kinderreisepass).

- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.

 

Gebühren:

Antragstellende Person ab 24 Jahren                      37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren                  22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis                                     10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

 

Ausstellung von Reisepässen

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:

 

- Ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder der alte Reisepass wenn vorhanden)

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.

- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

 

Gebühren:

Regulärer Pass (ab 24 Jahren)                                60,00 Euro (10 Jahre gültig)

Regulärer Pass (unter 24 Jahren)                            37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Pass                                                        26,00 Euro (1 Jahr gültig)

Expresszuschlag:                                                      32,00 Euro

 

Ausstellung von Kinderreisepässen

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

Gebühren:

Die Gebühr für die Beantragung                               13,00 €

Die Verlängerung oder Aktualisierung                        6,00 €

Infobereiche