Bebauungspläne: Gemeinde Egesheim

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Bebauungspläne

Bebauungsplan "kleines Öschle" Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplans „kleines Öschle“

Inkrafttreten des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan „kleines Öschle“ wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Egesheim am 16.01.2023 als Satzung beschlossen.

Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Egesheim und befindet sich im Süden des Gemeindegebietes am Ortsausgang Richtung Nusplingen. Der Planbereich grenzt an den Bereich der Gewannbezeichnung „Weiden“ und wird in etwa abgegrenzt durch:

  • Im Norden und Nordosten durch die L433 (Richtung Nusplingen; L 43 ist auf deren Nordseite bebaut).
  • Im Osten und Südosten durch den bestehenden Geltungsbereich „Bebauungsplan Breite“
  • Im Südwesten durch den bestehenden Geltungsbereich „Bebauungsplan In Weiden“
  • Im Westen durch die Bebauung der „Kirchgasse (§34-er-Bereich)
  • Im Nordwesten durch den Friedhof

Der Geltungsbereiche umfasst eine Fläche von ca. 2,91 ha. Dieser umfasst Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 689 tlw., 644, 645, 650 ,651, 652, 653/1, 653/2, 654, 655, 656, 658/1, 658/2, 659/1 tlw., 662, 663, 664, 665, 666, 667 tlw., 704 tlw., 705 tlw., 706, 708 tlw., 709 tlw., 710 tlw., 711 tlw., 712 tlw., 713 tlw., 714 tlw., 715 tlw., 716/1 tlw.,717 tlw., 718 tlw., 719 tlw.

Für den Planbereich ist der gemäß Lageplan ausgewiesene Geltungsbereich maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg in Kraft.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschl. deren Begründung sowie Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einschließlich Bestands- und Maßnahmeplan, die während des Verfahrens eingegangenen, umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Tuttlingen, Regierungspräsidiums Freiburg und Naturparks Obere Donau sowie Informationen und weitergehende Vorschriften können während der Dienstzeiten auf dem Rathaus der Gemeinde Egesheim – Hauptstraße 10, 78592 Egesheim - eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nach §4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind
  2. der Bürgermeister den Beschluss nach §43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründet, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Außerdem wird auf die Vorschriften des §44 Abs. 3, Satz 1, 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des §44 Abs. 4 BauGB das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter der Adresse www.egesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus in der Zeit von 07. Juli 2023 bis 17. Juli 2023 – je einschließlich.

Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.

 

Egesheim, den 06.07.2023

Marquart, Bürgermeister

Bebauungsplan "Kleines Öschle" Wdh. 2. Entwurfsoffenlage nach § 3(2) BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „kleines Öschle“

Wiederholung 2. Entwurfsoffenlage nach §3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Egesheim hat am 09.12.2021 in öffentlicher Sitzung dem Planentwurf zum Bebauungsplan „kleines Öschle“ für ein allgemeines Wohngebiet (WA) zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, diesen nach §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sind Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit dies erforderlich ist. Durch die gemeindliche Entwicklung ist akuter Mangel an Wohnbauflächen vorhanden. Darüber hinaus ist auch für die nähere und weitere Zukunft ein gestiegener Bedarf an solchen Flächen absehbar. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Flächen für „Wohnen“ auszuweisen, um so das Manko beseitigen und der anhaltenden Nachfrage Rechnung tragen zu können.

Durch den Bebauungsplan sollen die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in seinem Geltungsbereich geschaffen werden. Zudem bildet er die Grundlage für die verkehrsgerechte Erschließung des Plangebietes.

Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Egesheim und befindet sich im Süden des Gemeindegebietes am Ortsausgang Richtung Nusplingen. Der Planbereich grenzt an den Bereich der Gewannbezeichnung „Weiden“ und wird in etwa abgegrenzt durch:

Im Norden und Nordosten durch die L433 (Richtung Nusplingen; L 43 ist auf deren Nordseite bebaut).

Im Osten und Südosten durch den bestehenden Geltungsbereich „Bebauungsplan Breite“

Im Südwesten durch den bestehenden Geltungsbereich „Bebauungsplan In Weiden“

Im Westen durch die Bebauung der „Kirchgasse (§34-er-Bereich)

Im Nordwesten durch den Friedhof

Der Geltungsbereiche umfasst eine Fläche von ca. 2,91 ha. Dieser umfasst Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 689 tlw., 644, 645, 650 ,651, 652, 653/1, 653/2, 654, 655, 656, 658/1, 658/2, 659/1 tlw., 662, 663, 664, 665, 666, 667 tlw., 704 tlw., 705 tlw., 706, 708 tlw., 709 tlw., 710 tlw., 711 tlw., 712 tlw., 713 tlw., 714 tlw., 715 tlw., 716/1 tlw.,717 tlw., 718 tlw., 719 tlw.

Für den Planbereich ist der gemäß Lageplan ausgewiesene Geltungsbereich vom 30.11.2021 maßgebend.

Er ergibt sich aus diesem Kartenausschnitt.

Die Entwurfsoffenlage nach §3 Abs. 2 BauGB wird auf Grund vorgetragenen Anregungen mit neuem Veröffentlichungstext nochmals durchgeführt. Die Grundzüge der Entwurfsplanung zur vorherigen Entwurfsoffenlage wurden nicht verändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 30.11.2021/15.12.2021, bestehend aus Planzeichnung und Textteil sowie der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus der gemeinsamen Planzeichnung und Textteil, mit der gemeinsamen Begründung, der schalltechnischen Untersuchung vom 08.12.2020 und der umweltrelevanten Aspekte, liegen in der Zeit vom

Donnerstag, den 01.09.2022 bis einschließlich Freitag, den 30.09.2022

beim Rathaus der Gemeinde Egesheim – Hauptstraße 10, 78592 Egesheim - während der üblichen Dienstzeiten aus. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren wesentliche Auswirkungen informieren. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Verwaltung vorgebracht werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.egesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz und Darstellung der Umweltauswirkungen vom 25.11.2021 mit Bestandsbeschreibungen und -bewertungen sowie Darstellung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in Form eines Bestands- und eines Maßnahmeplans und Darstellung Planexterner Kompensationsmaßnahmen

eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 25.11.2021 mit Erhebung des Artenspektrums, Bewertung des Bestands und Betroffenheit der Arten sowie Schutzmaßnahmen.

Die umweltbezogenen Unterlagen wurden vom Büro Fritz & Grossmann Umweltplanung aus Balingen erarbeitet. Zusätzlich sind auch die vom Landratsamt Tuttlingen eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 15.07.2020 und 02.07.2021 mit Hinweisen zu Schutzgebieten, Artenschutz und Eingriffsregelung sowie die Stellungnahme des Naturparks Obere Donau vom 16.06.2020 mit Hinweisen zu Auswirkungen auf Erholungsbelange und den Naturschutzbelangen Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.

Da bei eingegangenen Anregungen die Verfasser über das Ergebnis der Abwägung (Behandlung der Anregung) informiert werden, sollte der jeweilige Verfasser Namen und Adresse mit angeben. Es wird weiter daraufhin gewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Egesheim, den 25.08.2022

Marquart, Bürgermeister



Deckblatt/Inhaltsverzeichnis

Übersichtsplan - geplante Nutzung

Teil A

Teil B

Begründung

Lärmgutachten

Umweltbericht

Artenschutzrechtliche Prüfung

Abwägungsergebnis

Zugang zum Bürger GIS

Unter diesem Link können Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Egesheim einsehen. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf den gewünschten „Umring“ (blaue Umrandung) und Sie erhalten die Information, in welchem Bebauungsplangebiet Ihr ausgewählter Bereich liegt.

Bebauungsplan „1. Änderung Letten-Änderung“

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