Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine Zuordnung ist nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Einkommensteuer Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 25.09.2018 freigegeben.