Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Leistungen
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium für hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.