Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
- Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
- Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Pflege
- Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
- Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Bundeswehr
- Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen
- zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- einjähriges Berufskolleg
- Kolleg
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.
Leistungen
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
- Kolleg - Besuch anmelden Kolleg - Besuch anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen Schulfremdenprüfung beantragen
Freigabevermerk
24.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg