Auslandsgeschäft
Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
- Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen
- Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.