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Gemeinde Egesheim

Auszug Gemeinderatssitzung vom 12.12.2020

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates Egesheim wird berichtet

Zu Beginn der Sitzung verweist der Vorsitzende in seinen Ausführungen zum Haushalt darauf hin, dass auf Grund von geringeren Zuweisungen und höherer Umlagen wie die FAG- und die Kreisumlage sowie die geforderten Abschreibungen nach dem neuen Haushaltsrecht ein ausgeglichener Ergebnishaushalt für 2020 nicht erreicht werden kann.
Für das nächste Haushaltsjahr werden in Egesheim u.a. Mittel für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan, den Bau des 2. Rettungswegs im Kindergarten und die Erneuerung der Hallenbeleuchtung vorgesehen. Die in der im mittelfristigen Investitionsplanung vorgesehenen Straßensanierung wird auf 2021 verschoben, um hier noch eventuelle Fördermittel erhalten zu können. Einen größeren Investitionsbedarf sieht der Haushaltsentwurf des kommenden Jahres im Neubaugebiet „Kleines Öschle“ vor. Hier werden Haushaltsmittel für den Grunderwerb, Planungsleistungen und Erschließungskosten in Höhe von 500.000 € für den 1. Bauabschnitt eingestellt.

Verbandskämmerer Armin Sauter erläuterte die grundlegenden Parameter des Haushaltsentwurfs für das kommende Jahr und die Auswirkungen der im neuen Haushaltsrecht geforderten Abschreibungen, die kleinen Gemeinden zu schaffen machen. Frau Lisa Amato von der Finanzverwaltung des GVV Heuberg führte die Gremiumsmitglieder flott aber zielgerichtet durch das 178 Seiten umfassende Zahlenwerk des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020, so dass nun der endgültige Haushaltsplan für das Jahr 2020 erstellt werden kann. Der Satzungsbeschluss und die Verabschiedung Haushaltsplan ist für die nächste Gemeinderatssitzung am 09.01.2020 vorgesehen.

Anpassung der Wasserversorgungsgebühren
Herr Verbandskämmerer Armin Sauter und Frau Lisa Amato erläuterten die Grundzüge der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung einschließlich der gesplitteten Abwassergebühr. Auf Grund der Kostendeckungsberechnung der Gebührenhaushalte wurde eine Anpassung der Gebühr für die Wasserversorgung von 2,80 €/m³ auf 3,00 €/m³ beschlossen. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse, kann die Schmutzwassergebühr von 1,80 €/m³ auf 1,75 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen auf 0,24 €/m² reduziert werden.
Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Verbandskämmerer Armin Sauter und Frau Lisa Amato, für die stets gute Zusammenarbeit und die gute Vorbereitung und Erläuterung des heute vorgestellten Haushaltsentwurfs.

Baugebiet „Kleines Öschle“ – Vorstellung erster Planvarianten
Herr Karl Hermle vom Planungsbüro Hermle, Gosheim erläuterte dem Gemeinderat 4 Varianten zur Gestaltung des Neubaugebiets „Kleines Öschle“.

Für die städtebauliche Entwicklung zum Wohnbaugebiet „Kleines Öschle“ ist im Wesentlichen vorgegeben, das Gebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern gemäß Baunutzungsverordnung zu entwickeln.

Die äußeren Rahmenbedingungen werden u.a. geprägt durch die Landstraße L433, der Lage zum Friedhof, der Lage zum Gewerbegebiet „Breite“ und der Topographie. Zur Abgrenzung gegenüber der Landstraße ist ein Anbauverbotsstreifen von 20 m unumgänglich. Dieser soll in Form einer Böschung gestaltet werden. Bei der inneren Erschließung ist eine Straßenbreite von 5,50 m Breite bei Verzicht auf eine separate Ausweisung von Gehwegen vorgesehen. Für die gemeindlichen Einrichtungen sollen möglichst alle Versorgungsleitungen in den öffentlichen Straßen zu liegen kommen und die Entwässerung des Gebietes muss im Trennsystem erfolgen. Die Bauplatzgröße soll variabel gehalten werden, wobei die üblichen Bauplatzgrößen im Mittel bei ca. 600 – 650 m² liegen werden. Es ist ein schlanker Bebauungsplan vorgesehen, damit den Bauherren genügend Gestaltungsmöglichkeiten geboten werden, um die eigenen Vorstellungen beim Bau realisieren zu können.
Der Gemeinderat nutzte die Möglichkeit grundsätzliche Rahmenparameter und Präferenzen im Baugebiet festzulegen. Dabei wurde das Planungsbüro u.a. beauftragt, gemeinsam mit den Fachbehörden zu prüfen inwieweit das Ortsschild versetzt werden kann und eine direkte Anbindung des Baugebiets an die Landstraße L433 möglich ist.

Beförsterungsangebot des Kreisforstamts für Übernahme von forstlichen Tätigkeiten
Auf Grund veränderter Rahmenparameter hat das Kreisforstamt der Gemeinde ein überarbeitetes Angebot zur Durchführung des forstlichen Revierdienstes sowie des Holzverkaufs durch das Kreisforstamt unterbreitetet. Leider fallen für die Gemeinde erneut höhere Kosten an. Der Annahme des Angebots wurde mangels Alternative zugstimmt.

http://www.egesheim.de//verwaltung-service/archiv