Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.
die Straßenbaubehörde
Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die Voraussetzungen sind:
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsformular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Gemeinde Egesheim
Hauptstraße
10
78592
Egesheim
Telefon: 07429/93108-0
Fax: 07429/93108-14
info@egesheim.de
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße
100
78532
Tuttlingen
Telefon: +49 7461 926-0
Fax: +49 7461 926-3087
info@landkreis-tuttlingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstraße
7
79114
Freiburg
Telefon: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200
poststelle@rpf.bwl.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 15:30 Uhr Do 09:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 15:30 Uhr
Straßenbau
Bahnhofstraße
2
78532
Tuttlingen
Telefon: 07461 926-3402
Fax: 07461 926-3489
eas@landkreis-tuttlingen.de
Sprechzeiten:
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.10.2016 freigegeben.