Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
keine
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
Gemeindeverwaltungsverband Heuberg
Im Weiher
1
78564
Wehingen
Telefon: 07426/9613-0
Fax: 07426/9613-80
info@gvv-heuberg.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße
100
78532
Tuttlingen
Telefon: +49 7461 926-0
Fax: +49 7461 926-3087
info@landkreis-tuttlingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Straßenbau
Bahnhofstraße
2
78532
Tuttlingen
Telefon: 07461 926-3402
Fax: 07461 926-3489
eas@landkreis-tuttlingen.de
Sprechzeiten:
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.08.2019 freigegeben.