Öffentliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2025
Erstelldatum27.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Egesheim bildet einen Einheitswahlbezirk für die Gesamtgemeinde mit dem Wahllokal in der Gemeindehalle, Brühlstraße 3, 78592 Egesheim.
Der Wahlraum in der Gemeindehalle ist nicht barrierefrei, aber rollstuhlgerecht. Für die Wahl im Urnenwahllokal haben die Wähler die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der im Wahllokal ausgehändigt wird.
Dabei hat jeder Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) auf eindeutige Weise kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Für die Briefwahl können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Egesheim, Hauptstraße 10, 78592 Egesheim schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift (nicht aber telefonisch oder per SMS) beantragt werden.
Über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code können Sie Ihren Wahlscheinantrag mit Ihrem Mobilgerät rasch und einfach aufrufen.
Zusätzlich ist auf der Homepage der Gemeinde Egesheim (www.egesheim.de) ebenfalls ein Internet-Link für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen eingestellt.
Die Briefwahlunterlagen sind so rechtzeitig an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Egesheim zuzuleiten, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr gewertet werden.
Die öffentliche Bekanntmachung für die Wahlbekanntmachung der Bundestagswahl am 23.02.2025 sowie zusätzlich über die bei der Bundestagswahl 2025 verwendeten amtlichen Stimmzettel und die Stimmabgabe bzw. den Ablauf der Wahl selbst, erfolgt durch Anschlag an der Verkündungstafel vor dem Rathaus im Zeitraum von Donnerstag, den 30. Januar 2025 bis zum Sonntag, den 09. Februar 2025 – je einschließlich.
Auf diesen Anschlag wird hiermit hingewiesen.